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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 9 B 1779/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 9 B 1779/96 (https://dejure.org/1996,11613)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.08.1996 - 9 B 1779/96 (https://dejure.org/1996,11613)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. August 1996 - 9 B 1779/96 (https://dejure.org/1996,11613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 1 L 481/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 9 B 1779/96
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.03.1996 - 9 B 169.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge des Verstoßes gegen die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 9 B 1779/96
    vgl. etwa OVG NW, Beschluß vom 29. März 1996 - 9 B 169/96 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2020 - 9 B 187/20

    Stadt Köln muss obdachlose Familie menschenwürdig unterbringen

    vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1996 - 9 B 1779/96 - (Unterbringung von Eltern mit 6 Kindern zwischen einem Monat und 15 Jahren in einer aus 4 getrennten Räumen - einer Küche, 2 Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum - bestehenden Unterkunft von 60 qm zzgl. Sanitärräumen noch eben zumutbar).
  • VG Köln, 09.10.2020 - 22 L 1688/20
    vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1996 - 9 B 1779/96 - (Unterbringung von Eltern mit 6 Kindern zwischen einem Monat und 15 Jahren in einer aus 4 getrennten Räumen - einer Küche, 2 Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum - bestehenden Unterkunft von 60 qm zzgl. Sanitärräumen noch eben zumutbar); OVG NRW, Beschluss vom 06.03.2020 - 9 B 187/20 -, juris Rn. 15 - 16 (9 m² je Bewohner über 6 Jahren als Ausgangspunkt für eine einzelfallbezogene Würdigung; auch zur Berücksichtigung von ggf. erforderlichen Rückzugsmöglichkeiten für die einzelnen Familienmitglieder).
  • VG Köln, 13.01.2023 - 22 L 43/23
    vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1996 - 9 B 1779/96 - (Unterbringung von Eltern mit 6 Kindern zwischen einem Monat und 15 Jahren in einer aus 4 getrennten Räumen - einer Küche, 2 Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum - bestehenden Unterkunft von 60 qm zzgl. Sanitärräumen noch eben zumutbar).
  • VG Köln, 19.07.2023 - 22 L 1268/23
    vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1996 - 9 B 1779/96 - (Unterbringung von Eltern mit 6 Kindern zwischen einem Monat und 15 Jahren in einer aus 4 getrennten Räumen - einer Küche, 2 Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum - bestehenden Unterkunft von 60 qm zzgl. Sanitärräumen noch eben zumutbar).
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