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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 9 B 1779/96 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. August 1996 - 9 B 1779/96 (https://dejure.org/1996,11613)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mindestanforderungen an die Ausgestaltung einer menschenwürdigen vorübergehenden Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
Verfahrensgang
- VG Münster - 1 L 481/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 9 B 1779/96
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.03.1996 - 9 B 169.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge des Verstoßes gegen die …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 9 B 1779/96
vgl. etwa OVG NW, Beschluß vom 29. März 1996 - 9 B 169/96 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2020 - 9 B 187/20
Stadt Köln muss obdachlose Familie menschenwürdig unterbringen
vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1996 - 9 B 1779/96 - (Unterbringung von Eltern mit 6 Kindern zwischen einem Monat und 15 Jahren in einer aus 4 getrennten Räumen - einer Küche, 2 Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum - bestehenden Unterkunft von 60 qm zzgl. Sanitärräumen noch eben zumutbar). - VG Köln, 09.10.2020 - 22 L 1688/20 vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1996 - 9 B 1779/96 - (Unterbringung von Eltern mit 6 Kindern zwischen einem Monat und 15 Jahren in einer aus 4 getrennten Räumen - einer Küche, 2 Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum - bestehenden Unterkunft von 60 qm zzgl. Sanitärräumen noch eben zumutbar); OVG NRW, Beschluss vom 06.03.2020 - 9 B 187/20 -, juris Rn. 15 - 16 (9 m² je Bewohner über 6 Jahren als Ausgangspunkt für eine einzelfallbezogene Würdigung; auch zur Berücksichtigung von ggf. erforderlichen Rückzugsmöglichkeiten für die einzelnen Familienmitglieder).
- VG Köln, 13.01.2023 - 22 L 43/23 vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1996 - 9 B 1779/96 - (Unterbringung von Eltern mit 6 Kindern zwischen einem Monat und 15 Jahren in einer aus 4 getrennten Räumen - einer Küche, 2 Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum - bestehenden Unterkunft von 60 qm zzgl. Sanitärräumen noch eben zumutbar).
- VG Köln, 19.07.2023 - 22 L 1268/23 vgl. schon OVG NRW, Beschluss vom 9. August 1996 - 9 B 1779/96 - (Unterbringung von Eltern mit 6 Kindern zwischen einem Monat und 15 Jahren in einer aus 4 getrennten Räumen - einer Küche, 2 Schlafräumen und einem Aufenthaltsraum - bestehenden Unterkunft von 60 qm zzgl. Sanitärräumen noch eben zumutbar).